Fördermittel KfW / BEG bis zu 70%

Unser Heizsystem ECO Hybrid wird über das KfW/BEG (www.kfw.de) mit bis zu 70% gefördert. 

Lasen sie sich von uns beraten. Wir machen einen Fördercheck für 2024 welche Förderung für sie passt. Es gibt auch regionale Förderungen von Städten und Kommunen.

Der Trend weg von Öl und Gas ist heute überall angekommen. Jetzt liegt es an Ihnen sich nach bestem Wissen und Gewissen für das Richtige zu entscheiden.

Bei den Förderanträgen, die vor Vertragsabschluss gestellt werden müssen, werden wir für Sie schon vorab tätig, damit die Abwicklung und Auszahlung an Sie als Kunden zeitnah und ohne Probleme erfolgt. 

AF Wärme GmbH kann Ihnen auch jederzeit bei der KfW Finanzierung einer ECO Hybrid-Heizungsanlage unter die Arme greifen. Wir stellen Ihnen gerne, sogar automatisch mit unserem Angebot, alle notwendigen Unterlagen der Kosten und Gesamtwirtschaftlichkeitsbetrachtung zur Verfügung. Mit Hilfe dieser Unterlagen können Sie Finanzierungsangebote bei Ihrer Hausbank, Bausparkasse oder Bank Ihres Vertrauens

Förderung 2024 Luft-Wärmepumpe  bis zu 70% Förderdeckel 30.000 € je weitere WE 15.000 €

Luft-Wärmepumpe Eco Hybrid kombiniert erneuerbarer Energien (Wärmepumpe-Biomasse) über eine gemeinsame Steuerungs- und Regelungstechnik miteinander.

Die technischen Voraussetzungen für die Förderung der Luft-Wärmepumpe und Pelletheizung ergeben sich aus den technischen Voraussetzungen der Technologie-Komponente.

Die Förderung beträgt 30% bis zu 60 % der förderfähigen Kosten.

Wird eine Öl/Gasheizung durch eine förderfähige Luft-Wärmepumpe ersetzt, erhöht sich der gewährte Fördersatz um 20 Prozentpunkte. Dadurch ergibt sich für Heizungen, die mit Luft-Wärmepumpe betrieben wird, ein Fördersatz von bis zu 70%

In bestehenden Gebäuden, d. h. solchen, in denen zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits seit mehr als zwei Jahren ein Heizungs- bzw. Kühlsystem in Betrieb genommen war, das ersetzt oder unterstützt werden soll, werden gefördert.

Antragstellung KfW

Anträge für die Förderung sind vor Vorhabensbeginn zu stellen (zweistufiges Antragsverfahren).

Als Vorhabensbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Planungsleistungen sowie die Erschließung der Wärmequelle dürfen vor Antragstellung durchgeführt werden. Maßgeblich ist das Eingangsdatum des Antrages bei der KfW.

Der Verwendungsnachweis ist nach Inbetriebnahme und spätestens vor dem Ablauf der im Bewilligungsbescheid genannten Vorlagefrist unter Vorlage der geforderten Unterlagen einzureichen. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Abschluss der Prüfung des Verwendungsnachweises direkt auf Ihr Bankkonto.